Kodex
Im deutschen Wissenschaftssystem wurde 1998 durch die Formulierung des Kodex ?Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis¡° das System der Selbstkontrolle in der Wissenschaft etabliert. Es beruht auf den Grundprinzipien des methodischen, systematischen und ¨¹berpr¨¹fbaren Vorgehens, die in allen Disziplinen sowie international und interkulturell gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegen¨¹ber sich selbst und anderen.
Satzung und Verfahrensordnung der Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart im Rahmen der Umsetzung des DFG-Kodex
Eine Novellierung des Kodex erfolgte 2019. Bis 07/2023 m¨¹ssen alle Hochschulen und au?erhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um ?ffentliche F?rdermittel durch die DFG erhalten zu k?nnen.
Die Satzung und Verfahrensordnung der HFT wurden 2022 angepasst und von der DFG gepr¨¹ft.
In diesen Dokumenten finden die Forschenden der HFT detaillierte Hinweise was unter Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und unter wissenschaftlichem Fehlverhalten zu verstehen ist. In der Satzung werden auch die Rolle der Ombudspersonen und der Kommission zur Untersuchung von Vorw¨¹rfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens definiert.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis
Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Gremium ?Ombudsman f¨¹r die Wissenschaft¡°
Es steht den Wissenschaftlern frei, sich mit Ihrem Anliegen entweder an die Ombudsperson der HFT oder an den ¨¹berregionalen Ombudsman f¨¹r die Wissenschaft zu wenden.
Lokale Ombudsperson
Die Ombudsperson ber?t als neutrale und qualifizierte Vertrauensperson allgemein zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und speziell in Verdachtsf?llen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und tr?gt, soweit m?glich, zur l?sungsorientierten Konfliktvermittlung bei.
M?gliche Konfliktf?lle k?nnen sein:
- Unzul?ssige Verwendung von Forschungsdaten und -ergebnissen
- Plagiate
- Behinderung von Forschung
- Unterbindung von Publikationen
- Unvollst?ndige oder ungerechtfertigte Autorenschaften bei Publikationen
- Ideenklau
- Mangelnde Betreuung von Doktoranden und Doktorandinnen
- Ggf. personalrechtliche Probleme
Die an der HFT Stuttgart von der Hochschulleitung bestellten Ombudspersonen, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HFT Stuttgart zur Verf¨¹gung stehen:
Name & Position | E-Mail & Telefon | B¨¹ro |
---|---|---|
Professorin | +49 711 8926 2697 | 2/368 |
Stellvertretung:
Name & Position | E-Mail & Telefon | B¨¹ro |
---|---|---|
Professorin | +49 711 8926 2616 | 8/3.51 |
St?ndige Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft
Sie wird auf Antrag eines der Ombudspersonen oder eines ihrer Mitglieder aktiv: Verdachtsf?lle wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Wissenschaft leitet die Ombusperson im Bedarfsfall an die Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft weiter.
Die Kommission wird von der Hochschulleitung bestellt. Die Amtzeit betr?gt drei Jahre mit der M?glichkeit einmaliger Wiederbestellung. Sie besteht aus vier wissenschaftlich ausgewiesenen Personen. F¨¹r jedes Mitglied wird eine Vertretung benannt. Die Ombudsperson und ihre Vertretung geh?ren der Kommission als G?ste mit beratender Stimme an.
Die an der HFT Stuttgart von der Hochschulleitung bestellten Kommissionsmitglieder, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der HFT Stuttgart zur Verf¨¹gung stehen:
Name & Position | E-Mail & Telefon | B¨¹ro |
---|---|---|
Prorektor Forschung und Digitalisierung | +49 711 8926 2663 | 1/121 |
Professorin | +49 711 8926 2859 | L 132 |
Professorin | +49 711 8926 2505 | 2/359 |
Professor | +49 711 8926 2654 | 2/444 |
Professor / Ethikbeauftragter der HFT Stuttgart | +49 711 8926 2962 | L 109 |
Professor / Prodekan | +49 711 8926 2590 | 8/1.01 |
Stellvertretung:
Name & Position | E-Mail & Telefon | B¨¹ro |
---|---|---|
Dekan Fakult?t C Vermessung Informatik Mathematik | +49 711 8926 2519 | 2/363 |
Professorin | +49 711 8926 2811 | 2/449 |
Professor | +49 711 8926 2371 | 7/028 |
Gesch?ftsf¨¹hrung Forschungsmanagement | +49 711 8926 2973 | 7/035 |
Publizieren & Open Access
Die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart bekennt sich mit der Unterzeichnung der Berliner Erkl?rung zu Open Access und ermuntert ihre Mitglieder Publikationen frei zug?nglich im Wege des Open Access zu ver?ffentlichen. Mehr dazu lesen Sie in der Open Access Policy der HFT.
Im Bem¨¹hen um die Umsetzung von Open Access arbeiten an der HFT Stuttgart die Bibliothek und das Institut f¨¹r Angewandte Forschung Hand in Hand.
Weitere Informationen auf der Webseite der Bibliothek der HFT Stuttgart: Publizieren & Open Access