Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote)
Mit diesem Sonderantrag k?nnen Sie Umst?nde geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
Bei der Vergabe der Studienpl?tze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeintr?chtigungen ausgeglichen werden, die Bewerber und Bewerberinnen gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote/Punktzahl zu erreichen. Werden derartige Umst?nde und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt. Hierbei ist zu beachten, dass nicht allein auf die Abiturpr¨¹fung selbst, sondern auf Leistung in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb des Abiturs f¨¹hren, abgestellt wird.
Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Wartezeit)
Mit diesem Sonderantrag k?nnen Sie Umst?nde geltendmachen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung fr¨¹her zu erwerben.
Die Wartezeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Es k?nnen jedoch Umst?nde vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verz?gert haben. Bewerberinnen und Bewerber k?nnen dann nur weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Ber¨¹cksichtigung der Wartezeit ein fr¨¹herer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt. Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber k?nnen dann also an der Auswahl mit einer Wartezeit teilnehmen, die voraussichtlich ohne die Verz?gerungen erreicht worden w?re.
F¨¹r die Bewertung eines Nachteilsausgleichs (Note und Wartezeit) wird die Richtlinie der Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung "Erg?nzende Informationen f¨¹r Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren f¨¹r bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge" analog angewandt. Hier finden Sie weitere Informationen und Details.