Die Mitgliedschaft ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·der in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen erfolgen. "Von Amts wegen" bedeutet z.B., wenn das Abschlusszeugnis ausgeh?ndigt wurde, der Pr¨¹fungsanspruch verloren, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder die Krankenkassenbeitr?ge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wurden.
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Eine r¨¹ckwirkende Exmatrikulation ist nicht m?glich. Bei Vorliegen besonderer Gr¨¹nde kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
?ber die Exmatrikulation wird ein Bescheid erteilt bzw. eine Bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation muss bei ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·den, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Hochschule der zust?ndigen Krankenversicherung gemeldet werden.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie online im Campus-Portal. Informationen und den digitalen Laufzettel zur Antragstellung finden Sie im HFT-Wiki.
Bitte beachten:
Nicht jeder muss einen Antrag auf Exmatrikulation und den zugeh?rigen Laufzettel stellen. In der Regel werden Sie automatisch von Amtswegen zum Semesterende exmatrikuliert, wenn Sie ...
- Ihre R¨¹ckmeldegeb¨¹hren nicht bezahlen
- Ihr Studium und alle dazugeh?rigen Pr¨¹fungsleistungen erfolgreich abgeschlossen haben
- Ihren Pr¨¹fungsanspruch endg¨¹ltig verloren haben
Auch wenn Sie von der Immatrikulation zur¨¹cktreten (Frist 4 Wochen nach Semesterbeginn), m¨¹ssen Sie keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen und keinen Laufzettel beantragen. Melden Sie sich hierzu direkt beim ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·densekretariat.
Informationen f¨¹r Absolventen:
Falls Sie f¨¹r das laufende Semester R¨¹ckmeldegeb¨¹hren bezahlt haben aber Ihre letzte Pr¨¹fungsleistungsleistung vor dem laufenden Semester absolviert wurde und Sie eine R¨¹ckerstattung w¨¹nschen, wenden Sie sich bitte an: sofia.xanthopoulou@hft-stuttgart.de. Sie m¨¹ssen keinen freiwilligen Exma-Antrag stellen.