Die Absolvent:innen der Hochschulen f¨¹r Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-W¨¹rttemberg haben einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband kann k¨¹nftig den Doktorgrad verleihen. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am 21. September 2022 sein Einvernehmen mit einer entsprechenden Verordnung erteilt. Im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verk¨¹ndet werden.
Baden-W¨¹rttemberg war das erste Bundesland, das 2014 eine Klausel im Hochschul?gesetz verankert hat, die es m?glich macht, Zusammenschl¨¹ssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-W¨¹rttemberg in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, nun von dieser Erm?chtigung Gebrauch zu machen.
Promotionszentrum
Laut Verordnung geht das Promotionsrecht an einen Hochschulverband, dem alle staatlichen Hochschulen f¨¹r Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Tr?gerschaft in Baden-W¨¹rttemberg angeh?ren. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird k¨¹nftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. F¨¹r besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies erm?glicht einheitliche Prozesse und Qualit?tsstandards und den wissenschaftlichen Austausch ¨¹ber die Hochschulgrenzen hinweg. Die HFT Stuttgart wird in diesem Promotionszentrum nach eigenen Angaben mit 12 Professor:innen vertreten sein.
Qualit?tsgesichert
F¨¹r die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualit?tsanforderungen wie f¨¹r die Promotion an einer Universit?t. So m¨¹ssen auch im Promotions?zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen und die Annahmeantr?ge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entschei?dung vorgelegt werden. Kern der Qualit?tssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der - anhand objektiver Kriterien nachgewiesen - forschungsst?rksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gr¨¹ndungsmitglieder sein, deren Antr?ge individuell gepr¨¹ft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird au?erdem die Promotionsver?fahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 ¨¹ber die Verl?ngerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualit?tsstandards aufweist.
Theresia Bauer, Ministerin f¨¹r Wissenschaft, Forschung und Kunst
?Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg f¨¹r die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gest?rkt.¡°
Prof. Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW und des neu gegr¨¹ndeten Promotionsverbands
?Die HAW in Baden-W¨¹rttemberg machen heute den folgerichtigen und ihrer Entwicklung in der anwendungsorientierten Forschung angemessenen Schritt innerhalb des Wissenschaftssystems. Unsere forschungsaffinsten und -st?rksten Professorinnen und Professoren haben jetzt die M?glichkeit, in ihren gesellschaftlich hochrelevanten Projekten und Themen junge Menschen eigenverantwortlich und qualit?tsgesichert zur Promotion zu f¨¹hren. Dies ist auch eine St?rkung und Anerkennung der regionalen Innovationssysteme, die sich um die HAW-Standorte etabliert haben.¡°
Quelle: Pressmitteilung HAW BW e.V.