Eine Hochschule lebt durch ihre Mitglieder, also durch alle Besch?ftigten und ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·den der Hochschule. Damit eingeschlossen ist die sogenannte akademische Selbstverwaltung. Teil der akademischen Selbstverwaltung sind die verschiedenen Gremien einer Hochschule wie der Senat, die Fakult?tsr?te und das ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·denparlament. ?ber diese Gremien werden wichtige Leitlinien f¨¹r die Hochschule und insbesondere f¨¹r die Belange von Studium und Lehre beschlossen. Aus diesem Grund sollten alle Gruppen der Hochschule, also ±Ø²©ÓéÀÖ,±È²©ÓéÀÖÍøÖ·de, Lehrende und Mitabeitende in den verschiedenen Gremien in ausreichender Zahl vertreten sein. Ausreichend ist es nicht, wenn alle Sitze/ Pl?tze eines Gremiums besetzt sind, sondern erst wenn es auch gen¨¹gend Nachr¨¹ckerinnen und Nachr¨¹cker gibt.
Durch eine hohe Wahlbeteiligung werden diejenigen, die sich zur Wahl stellen entspreched best?tigt. D.h. bei einer hohen Wahlbeteiligung haben die Gew?hlten einen weitaus besseren R¨¹ckhalt durch die W?hlerinnen und W?hler. Dies gilt nicht nur im dekomkratischen Sinn, sondern auch im Hinblick auf die Motivation der Gew?hlten. Also: Bitte w?hlen gehen!